Spenden

Wir freuen uns immer über tatkräftige Unterstützung unserer Arbeit, wie auch über Spenden. Mitgliedern empfehlen wir eine jährliche Spende von 1% des Einkommens.

Geldspenden

Wenn Du uns dabei helfen willst, Flyer zu kaufen und sonst alles zu bezahlen, was Parteien an Ausgaben haben, überweise bitte hierhin:

Empfänger: Piratenpartei Wolfsburg
Kontonummer: 30 90 574
Bankleitzahl: 830 944 95
BIC-Code:: GENO DE F1 ETK
Bank: EthikBank
Verwendungszweck: Zweckgebundene Spende SV Wolfsburg
(Wichtig! Das Geld geht sonst an den Bund!)

Wenn Du eine Spendenquittung benötigst, wende Dich bitte an unseren Schatzmeister.

Um die Zahlungseingänge nach dem Parteiengesetz ordentlich verbuchen zu können, bitten wir darum, auf der Überweisung anzugeben von wem die Spende gezahlt wurde.

PS: Warum wir bei der EthikBank sind? Das kannst Du hier nachlesen.

 

Spende per PayPal

Auch wenn wir die Praktiken von PayPal insbesondere aus Datenschutzgesichtspunkten kritisch sehen, so gibt es zahlreiche Nutzer dieses Dienstes. Wenn Du möchtest, kannst Du uns hier auch per PayPal eine Spende zukommen lassen.
Allerdings kann diese Spende nicht bei der Parteienfinanzierung verrechnet werden und es kann auch keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
 

Barspende

Damit eine Barspende verbucht werden kann, ist eine Spendenquittung notwendig.

Ist eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung gewünscht, wird die komplette Adresse des Spenders benötigt. Wünscht der Spender keine Spendenbescheinigung, wird zur korrekten Buchung der Spende trotzdem Betrag, Name des Spenders und Ort / Datum benötigt.

 

Aufwandsspenden / Reisekosten

Wenn Du etwas für die Partei tust und das nicht bezahlt haben willst, aber dennoch ein erstattungsfähiger, finanzieller Aufwand damit verbunden ist, ist ist es sinnvoll, auch diesen Aufwand offiziell zu spenden. Siehe dazu auch die steuerrechtlichen Hinweise.

Beispiel:
Du fährst mit dem Auto in eine andere Stadt um dort für die Partei etwas abzuholen.

Wichtig ist, dass der Aufwand und dessen Erstattung zuvor vom Vorstand genehmigt wurde und Du vom Vorstand beauftragt wurdest. Wenn Du dann im Auftrag der Partei unterwegs bist, bist Du auch über die Partei versichert, falls Dir ein Unfall oder ein Unglück geschieht. Willst Du den Aufwand oder einen Teil davon nicht erstattet haben, kannst Du diesen bei der Abrechnung als Spende angeben. Siehe auch: Reisekosten

Mit Rücksicht auf die Kassenlage werden die erstattungsberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland darum gebeten, den erstattungsfähigen Betrag oder einen Teilbetrag der Piratenpartei als Spende zur Verfügung zu stellen.

Gleiches gilt auch, wenn Du etwas für die Partei kaufst, bzw. kaufen möchtest. Allerdings kann man hier meist die Anschaffung nachträglich genehmigen, wenn sie offensichtlich notwendig war.

Wichtig ist aber auch, dass Dir wirklich erstattungsfähige Aufwendungen entstanden sind. Leihst Du den Piraten z.B. eine Leiter, die Du sonst nicht gleichzeitig an jemandem anderen gegen Geld verleihen würdest, kannst Du dafür auch keine Erstattung geltend machen.

Bei weiteren Fragen wende Dich bitte an den Schatzmeister und bitte beachte auch die steuerrechtlichen Hinweise weiter unten.

 

Die Spende im Allgemeinen

Eine Spende ist erst dann offiziell eine Spende, wenn dies beim Schatzmeister bekannt gegeben und verbucht wurde.

Wenn bei einer Wahl mehr als 0,5% an eine Partei gehen, hat diese Partei Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung. Da die Höhe der Wahlkampfkostenerstattung unter anderem von der Höhe der Einnahmen, zum Beispiel aus Spenden abhängt, ist es wichtig den jeweiligen Schatzmeister über jede Spende zu informieren. Siehe dazu auch die steuerrechtlichen Hinweise am Ende dieser Seite.

 

Steuerrechtliche Hinweise

Deine Spende zählt doppelt und beinahe dreifach!

Spenden an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Nach den §§ 10 und 34 des Einkommensteuergesetzes werden bis zu 50 Prozent einer Spende erstattet, im Rahmen des Jahressteuerausgleiches.

Pro Privatperson können jährlich 3.300 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Jeder gespendete Euro wird vom Staat mit 38 Cent bezuschusst und bedeutet eine Spende von 1,38 € für die Piratenpartei.

Das bedeutet zum Beispiel:
Bei einer Spende von 50 Euro erhältst du mit deinem Steuerbescheid 25 Euro vom Finanzamt zurück und die Partei bekommt vom Staat nochmal 19 Euro oben drauf. Das bedeutet, Deine Spende von 50 Euro kostet Dich nur 25 Euro und bringt der Partei 69 Euro.

Wenn Du eine Spendenquittung benötigst, dann gib bitte bei der Spende auch deine Adresse an.

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